Kreditgeld: Eine Folge des Zinsverbotes

Um den Transport von Bargeld zu vermeiden, wurden bereits in der Antike Wechsel erfunden. Wechsel machten es möglich, am Abreiseort Bargeld einzuzahlen, um es sich am Zielort der Reise in bar auszahlen zu lassen. Der antike Wechsel regelte Einzahlung und Auszahlung in nur einem Wechselbrief.

Das christliche Zinsverbot verführte die Kaufleute, Wechselbriefe als Kreditverträge zu nutzen. Dazu wurde der ursprüngliche Wechsel in zwei Wechsel aufgespalten. Einer regelte die Auszahlung des Kredites, der zweite die Rückzahlung.

Jacques Le Goff – ein Spezialist für das Mittelalter – schreibt:

„Die Entwicklung des Wechsels, des Hauptelements im Aufstieg der Kauf­mannsschicht, hatte ihren Ursprung im Wunsch der Kaufleute, der Kirche zu gehorchen, was dadurch gelang, daß sie eine Kreditoperation, die die Kirche mißbilligte, durch eine Wechseloperation ersetzte, die sie tolerierte.“

So entstand durch das Zinsverbot der Eigenwechsel. Der Eigenwechsel eröff­nete die Möglichkeit, statt mit Bargeld mit einem Schuldschein zu bezahlen. Mit dem Eigenwechsel entstand das Kreditgeld, denn er ist ein Versprechen, die heute empfangene Ware später, an einem anderen Ort in bar zu bezahlen. Der Eigenwechsel ist also ein Zahlungsversprechen und doch zugleich auch Zahlungsmittel.

Wer Eigenwechsel in Zahlung nimmt, glaubt den Wechsel durch Bargeld gedeckt. Wer mit Eigenwechseln zahlt, braucht kein Bargeld, um Ware zu kaufen. Es genügt, die Illusion zu erzeugen, ausreichend Bargeld zu besitzen. Das Bargeld zum späteren Einlösen des Wechsels wird aber meist erst durch den Verkauf der Ware eingenommen, die zuvor mit dem Wechsel erworben wurde.

Digitale Version der Tafel 8 der Geldausstellung von Samirah Kenawi


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