Auszüge aus dem Lehrfilm der Fernuniversitat Hagen von 1982
“Geld, Geldmenge, Geldschöpfung”
Dozent: Dr. F. P. Helms
Dr. Helms: Herr Doktor Schlesinger, sie sind Präsident der Deutschen Bundesbank also unserer Zentralbank. Sie sollten es daher also wissen. Gibt es…Grenzen der Geldschöpfung für die Zentralbank?
Dr. Schlesinger: Ja und nein! Nein insofern als man natürlich theoretisch sagen kann, ist gibt kein Liquiditätsproblem für eine Zentralbank binnenwirtschaftlich betrachtet. Eine Zentralbank könnte sozusagen ihr eigenes Geld ihr Zentralbankgeld so ausweiten, wie es nun immer für richtig gehalten wird.
Aber andererseits ist das überhaupt kein Kriterium…die Bundesbank…muss die Geldversorgung der Wirtschaft mit dem Ziele steuern, dass die Währung stabil bleibt und damit sind ihr Grenzen bei der Ausweitung der von ihr geschaffenen Geldmenge gesetzt. Anders ausgedrückt, wenn sie zu weit geht und damit Fehlentwicklungen auslöst, eine inflatorische Entwicklung auslöst, wenn die eigene Währung gegenüber anderen Währungen dadurch abgewertet wird, dann wird deutlich, dass sie zu weit gegangen ist. …es war gut, dass der Gesetzgeber das hinein geschrieben hat, damit alle die Notenbank daran denken, aber auch alle anderen Banken daran denken, dass eine Notenbank eben nicht alles kann.
Dr. Helms: Soweit die Zentralbank. Aber wie sieht es mit den Geschäftsbanken aus? Wir wollen dazu den Direktor einer Hagener Geschäftsbank befragen. Herr Helpenstein, gibt es Grenzen der Geldschöpfung für die Geschäftsbanken?
Hr. Helpenstein: Ja! Das Geschäftsbankengeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Erwirbt unsere Bank einen Vermögenstitel und stellen wir als Gegenleistung ein Sichtguthaben zur Verfügung, so ist damit unsere Zahlungsverpflichtung noch nicht erloschen. Der Inhaber dieses Sichtguthabens kann jederzeit den Umtausch in Bargeld verlangen. Wir müssen daher bei unserer Geldschöpfung Rücksicht nehmen auf das uns zur Verfügung stehende Zentralbankgeld, die so genannte Barreserve.
Dr. Helms: Wie hoch muss denn die Barreserve sein, damit der laufende Bargeldbedarf der Kunden jederzeit gedeckt werden kann?
Hr. Helpenstein: Gemessen an unseren Gesamteinlagen wären dies deutlich weniger als ein Prozent. Unsere tatsächlichen Barreserven sind jedoch wesentlich höher. Allein schon deswegen, weil wir gesetzlich gezwungen sind, gewisse Mindestreserven zu unterhalten.
Mit der Abschaffung des Bargeldes verliert die Zentralbank jede Möglichkeit die Geldschöpfung der Geschäftsbanken zu kontrollieren und also zu steuern
Digitale Version der Tafel 9 der Geldausstellung von Samirah Kenawi
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