Wenn Rousseau schreibt: „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und dreist sagte: ‚Das ist mein’ und so einfältige Leute fand, die das glaubten, wurde zum wahren Gründer der bürgerlichen Gesellschaft.“ hat er Unrecht. Rousseau beschreibt hier zweifelsfrei die Entstehung von Besitz durch Okkupation. Doch wer heute ein leer stehendes Haus besetzt, weiß, dass dadurch keine Eigentumsrechte entstehen.
Das Inbesitznehmen von Ackerland war Voraussetzung für das Sesshaftwerden der Menschen. Bis aus Landbesitz Landeigentum wurde, vergingen Jahrtausende. Wer Land besitzt, muss es bewohnen, bebauen, beschützen oder anderweitig direkt nutzen.
Wer Land sein eigen NENNT, kann von jenen, die dieses Land besitzen, also nutzen, Bodennutzungsgebühr in Form von Pacht oder Miete erheben. Eigentumsrechte ermöglichen Rendite, sofern sie von Besitzrechten getrennt sind.
Die Idee Land zu kaufen und zu verkaufen, konnte erst entstehen, nachdem der ursprüngliche Gemeinschaftsbesitz an Ackerland (Clanbesitz) durch Gewalt und Intrigen an allmächtige Herrscher übergegangen war. Als Vertreter Gottes verstanden sich diese Herrscher auch als Eigentümer des Bodens.
Die Notwendigkeit „ihr“ Land zu verkaufen entstand, sobald die Staatskassen nicht mehr durch immer neue Münzprägung gefüllt werden konnten und das früher geprägte, im Umlauf befindliche Geld sich in den Truhen weniger Superreicher gesammelt hatte.
Diese Superreichen besaßen bereits allen irdischen Luxus und gaben ihr Geld (das gesellschaftliche Tauschmittel) nur für etwas bisher unverkäufliches her – für Boden. Erst durch extreme Ungleichverteilung von Geld wurde Land als Ware (ver)käuflich. Erst infolge extremer Geldakkumulation in nur wenigen Händen entstand so neben dem Bodenbesitz das Bodeneigentum.
Gespaltene Kerbhölzer sind eine Möglichkeit, ein Verrechnungsmittel ohne vorherige Kapitalakkumulation direkt im Handel entstehen zu lassen. Es braucht